Unsere Energieausweise für Ihre Immobilien

Energieausweise sind in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben und müssen bei jedem Verkauf oder jeder Vermietung einer Immobilie (Wohn- oder Nichtwohngebäude) vorgelegt werden. Sie geben Auskunft über die Energieeffizienz des Gebäudes und helfen, den Energiebedarf zu bewerten. Der Energieausweis kann als Verbrauchs- oder Bedarfausweis erstellt werden (siehe bei Erklärung Bedarfs- oder Verbrauchsausweis unten). Er ist besonders nützlich für Gebäudeeigentümer und Mieter, da er Transparenz schafft und potenzielle Einsparpotenziale aufzeigt. Darüber hinaus trägt er dazu bei, den Wert des Gebäudes zu steigern.

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Was ist ein Energieausweis?

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Ein Energieausweis, auch Energiepass genannt, ist die beste Möglichkeit, den Stand der Energieeffizienz eines Gebäudes abzubilden, sei es ein Wohn- oder Nichtwohngebäude. Da es sich um ein offizielles Dokument handelt, sollte der Energieausweis durch erfahrene Experten im Bereich der thermischen Gebäudehülle und der Anlagentechnik erstellt werden. Mithilfe des Energieausweises können verschiedene Gebäude hinsichtlich ihres Energiebedarfs bzw. Energieverbrauchs verglichen werden. Als maßgeblicher Vergleichswert wird der Endenergiebedarf (kWh/(m²∙a)) verwendet, der den Verbrauch pro Jahr und Quadratmeter angibt. Dieser Wert beschreibt die Energie die von außen zugeführt werden muss und berücksichtigt die Wärmeverluste der Heizungsanlages sowie die „Gewinne“ durch Sonneneinstrahlung (Fenster), interne Wärmequellen (z. B. Personen), solare Warmwasserbereitung oder Ähnliches.Zusätzlich zeigt der Energieausweis anhand einer Farbskala von Grün (sehr gut) bis Rot (schlecht) und verschiedener Energieeffizienzklassen, wie effizient die Immobilie ist. Dies ermöglicht Eigentümern und Mietern, den Energieverbrauch besser einzuschätzen und gezielte Maßnahmen zur Energieeinsparung zu ergreifen.

Neue Richtlinie !

Seit dem 01.11.2020 sind die Vorgaben für energetische Anforderungen an Bestandsgebäude und Neubauten im Gebäudeenergiegesetz (GEG) neu aufgesetzt worden. Das neue Gesetz löst die Energieeinsparverordnung (EnEV) ab und verbindet deren Inhalte mit dem alten Energieeinsparungsgesetz (EnEG) und dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) zu einer Vorschrift. Von der Novellierung der energetischen Vorgaben an Gebäude ist auch der Energieausweis betroffen, den Hauseigentümer seit 2009 ihren Mietern vorlegen müssen. Auch beim Veräußern einer Immobilie ist der Ausweis Pflicht. Darüber hinaus enthält der neue Energieausweis nun auch Angaben über die CO2-Emissionen des Gebäudes und Modernisierungsvorschläge, die der Eigentümer aber nicht zwingend umsetzen muss. Diese Angaben sind nun verpflichtend nicht nur für Verkäufer und Vermieter, sondern neuerdings auch für Makler, Leasinggeber und Verpächter. Auch für bereits bestehende Gebäude, die die Voraussetzungen erfüllen, sind die zusätzlichen Emissionswerte anzugeben. Bei Versäumnissen drohen Bußgelder bis zu einer Höhe von bis zu 10.000 Euro. Sprechen Sie mit unseren Energieberatern. Wir, die Sachverständigen der Bode Planungsgesellschaft für Energieeffizienz, sind zertifizierte und unabhängige Experten für die Energiebilanzierung von Gebäuden.

 

    Bedarfs- oder Verbrauchsausweis ?

    Es gibt grundsätzlich zwei verschiedene Arten von Energieausweisen: den Verbrauchsausweis und den Bedarfsausweis. Ein Verbrauchsausweis basiert auf den tatsächlichen Energieverbräuchen für Heizung und Warmwasser der letzten 3 Jahre. Ein Bedarfsausweis hingegen wird anhand eines 3-D-Gebäudemodells (beheizte Gebäudehülle) erstellt, welches den prognostizierten Energiebedarf berechnet.

    Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis? Für Gebäude, die vor 1977 errichtet wurden und weniger als fünf Wohneinheiten umfassen und dauerhaft bewohnt sind, muss in der Regel ein Bedarfsausweis erstellt werden. Gebäude, die nach 1977 gebaut wurden oder fünf oder mehr Wohneinheiten umfassen, können alternativ einen Verbrauchsausweis nutzen, sofern belastbare Verbrauchsdaten vorliegen. Seit November 2020 gelten in diesem Bereich strengere Vorschriften, die sicherstellen sollen, dass die Angaben im Energieausweis möglichst genau und verlässlich sind. Beide Ausweisarten tragen zur Transparenz auf dem Immobilienmarkt bei und helfen, den Energieverbrauch und mögliche Einsparpotenziale zu erkennen.

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    Beratung/Kontakt

    Sie erreichen uns

    Mail: info@energieberater-niebuell.de

    Tel.: +49(0)160 946 101 27

    Montag - Freitag 09:00 Uhr - 12:00 Uhr 

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    FAQ

    • Wann benötige ich einen Energieausweis?

      Möchten Sie eine Immobilie verkaufen, verpachten oder neuvermieten, brauchen Sie einen Energieausweis. Dazu sind Sie seit 2014 gesetzlich verpflichtet.

    • Wer darf Energieausweise ausstellen?

      Gemäß der Energiesparverordnung dürfen Personen mit baufachlicher Qualifikation Energieausweise ausstellen – das sind unter anderem Architekten, Ingenieure, Kaminkehrer und Handwerksmeister mit entsprechender Qualifikation. Die jeweiligen Kammern (zum Beispiel Architekten-, Ingenieur-, Handwerkskammer) führen Listen über ausstellungsberechtigte Personen. Dort können Sie als Hauseigentümerin oder Hauseigentümer nachfragen.

    • Sind die Modernisierungsempfehlungen bei Ausstellung eines Energieausweises verpflichtend?

      Nein, dabei handelt es sich lediglich um eine Empfehlung und zeigt mögliche Schwachstellen am Gebäude auf

    • Benötigt jede Immobilie einen Energieausweis?

      Nein, es gibt einige Immobilien, die von dieser Pflicht befreit sind. Dazu zählen Gebäude mit einer Nutzfläche kleiner 50m², Ferienhäuser, die maximal vier Monate pro Jahr beheizt werden, Kirchen und denkmalgeschützte Gebäude. Ebenso werden für unbeheizte Gebäude, fliegende Bauten und für Betriebsgebäude zur Tierhaltung keine Energieausweise benötigt.

    • Wer muss den Energieausweis bezahlen?

      Grundsätzlich muss der Eigentümer einer Immobilie einen gültigen Energieausweis vorweisen können. Für die Erstellung des Ausweises und die Kostenübernahme ist somit der Eigentümer verantwortlich. Häufig wird diese Aufgabe jedoch von Hausverwaltungen übernommen, sodass der fertige Ausweis bereits vorliegt. In Eigentümergemeinschaften oder einem Mehrfamilienhaus ist der Eigentümer verpflichtet, sich darum zu kümmern, dass der Energieausweis für Käufer oder Mieter bereitgestellt wird. Laut der Energieeinsparverordnung (EnEV) trägt die Kosten die Eigentümergemeinschaft.

    • Wie lange ist ein Energieausweis gültig?

      Der Energieausweis hat eine Gültigkeit von 10 Jahren ab dem Ausstellungsdatum. Diese Regelung gilt für den Bedarfsausweis sowie für den Verbrauchsausweis.

    • Was ist ein Energieausweis?

      Ein Energieausweis ist ein Dokument, das die Energieeffizienz eines Gebäudes bewertet. Er gibt Aufschluss über den Energieverbrauch und hilft, den Energiebedarf und potenzielle Einsparungen zu erkennen.

    • Welche Informationen muss ich in der Immobilien-Anzeige angeben?

      Einige Angaben aus dem Energieausweis müssen bereits in der Immobilien-Anzeige enthalten sein. Dazu gehören die Art des Energieausweises (Verbrauchs- oder Bedarfsausweis), der Energiebedarfs- oder Energieverbrauchswert, die Energieeffizienzklasse und das Baujahr des Gebäudes.

    • Welche Vorteile bietet ein Energieausweis?

      Ein Energieausweis schafft Transparenz über die Energieeffizienz eines Gebäudes und ermöglicht es Eigentümern und Mietern, den Energieverbrauch besser einzuschätzen. Zudem kann er helfen, Modernisierungsmaßnahmen zur Energieeinsparung zu planen.